Unsere AGB
Informiere dich über unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Allgemeines
(1) Die Stylink Social Media GmbH (hiernach als „linkmaker“ bezeichnet) bietet unter der Domain linkmaker.eu eine Online Plattform an, die es Nutzern verschiedener Social Media Kanäle (hiernach als „Influencer“ bezeichnet) ermöglicht Produktlinks für Empfehlungen (sog. Empfehlungslinks) über den Linkmaker zu erstellen und auf den Social Media Kanälen zu veröffentlichen. Diese Produktlinks können von Interessenten (hiernach als „Follower“ bezeichnet) angeklickt und genutzt werden, um Produktinformationen zu erhalten und Käufe zu tätigen.
(2) Diese AGB regeln die Nutzung der Dienste unter der Domain www.linkmaker.eu, die Nutzung der mobilen Anwendungen von linkmaker sowie die Inanspruchnahme von sonstigen Dienstleistungen von linkmaker.
(3) Diese AGB werden Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen zwischen linkmaker und Influencern.
(4) Die Zustimmung zu diesen AGB wird von den Influencern bei der Registrierung auf linkmaker gegeben.
§ 2 Registrierung, Vertragsschluss
(1) Um die Services und die Plattform von linkmaker nutzen zu können, ist eine Registrierung auf der Webseite unter der Domain linkmaker.eu notwendig. Die Registrierung erfolgt über die E-Mail-Adresse, ein eigenerstelltes Passwort, Name und Social Media Account (insb. Instagram und Youtube) des Influencers.
(2) Der Influencer muss voll geschäftsfähig sein und das achtzehnte Lebensjahr abgeschlossen haben. Mit der Registrierung wird dies bestätigt.
(3) Der Influencer verpflichtet sich, nur einen Account anzulegen.
(4) Der Influencer stimmt zu, dass linkmaker Zugriff auf für das Nutzungsverhältnis relevante Teile seines Social Media Accounts erhält.
(5) Die Registrierung beinhaltet die Erlaubnis für linkmaker die Inhalte des Influencers anzuzeigen.
(6) Für Influencer ist die Nutzung von linkmaker stets kostenlos. Es besteht keine Verpflichtung linkmaker zu nutzen. Weiterhin steht es jedem Influencer jederzeit frei ob, wann und in welchem Umfang er auf linkmaker tätig sein möchte oder ob er seine Tätigkeit einstellen möchte.
(7) Der Influencer muss einen festen Wohnsitz sowie eine Bankverbindung in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Großbritannien haben, um den Service und die Plattform vollumfänglich nutzen zu können. Influencer, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können über linkmaker erzielte Einkünfte nicht ausgezahlt bekommen.
(8) Nach der Registrierung entscheidet linkmaker im Rahmen eines Auswahlverfahrens, ob der Social Media Kanal des Nutzers und/ oder seine darauf ersichtlichen Inhalte mit dem Angebot von linkmaker und seiner Kooperationspartner (hier insbesondere gemäß der Vorgaben der Onlineshops) vereinbar sind und der Nutzer die Plattform für sich nutzen darf. Ausgeschlossen werden Influencer mit nicht öffentlich einsehbaren Social Media Accounts oder inhaltsleerer Accounts . Ein Anspruch auf Teilnahme an dem Angebot der Plattform von linkmaker besteht nicht. linkmaker behält sich vor Influencer von der Nutzung der Plattform auszuschließen.
§ 3 Leistungsbeschreibung
Influencer haben die Möglichkeit mit linkmaker Geld zu verdienen. Sie werden im Rahmen der Empfehlung von Produkten für jeden echten Klick eines Followers bezahlt. Ein echter Klicks ist ausdrücklich nicht Klickbetrug, doppelte Klicks, Klicks, die nicht aus Ländern gemäß §2 Abs (7) stammen, Klicks in Folge sog. Click-Baits. Es gelten ebenfalls die Regelungen gemäß §5 Abs. 5 (a) und (b). Die Höhe der erzielten Einkünfte hängt maßgeblich von den Konditionen ab, die linkmaker von seinen Partnern vorgegeben und zur Verfügung gestellt bekommt. Im Linkmaker gibt es die Möglichkeit spezifische, plattformabhängige Empfehlungslinks (derzeit Instagram und YouTube) zu erstellen. Diese Links dürfen nur in der jeweiligen Plattform genutzt / gepostet werden. linkmaker behält sich das Recht vor, die Vergütung für falsch genutzte Empfehlungslinks auf null zu setzen. Über die Höhe des jeweiligen Klickpreises für die jeweiligen Plattformen können sich die Influencer im linkmaker-Linkmaker informieren.
§ 4 Übertragung von Nutzungsrechten
Im Rahmen der Nutzung von linkmaker übertragen Influencer ein nicht-exklusives, vergütungsfreies, zeitlich auf die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränktes, umfassendes Nutzungsrecht an den in den Social Media Profilen zugänglich gemachten Fotos, Texten, Illustrationen, Bildern, Videos und anderen Inhalten, insbesondere zur Vervielfältigung, Bearbeitung und öffentlichen Zugänglichmachung auf linkmaker.
Das nicht-exklusive Nutzungsrecht umfasst auch Unternehmenskennzeichen, eingetragene Marken, Werktitel, andere ähnlich kennzeichnende Brandings oder Werke, die ein Influencer an linkmaker übermittelt. Die Nutzung ist stets auf den Vertragszweck beschränkt.
§ 5 Rechte und Pflichten
(1) Influencer versichern, dass sie bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich linkmaker vor Influencer von der Nutzung der Plattform auszuschließen.
(2) Influencer sind nicht berechtigt ihre Zugangsdaten und Passwörter an Dritte weiterzugeben. Sollten Dritte Zugang zum linkmaker Account eines Influencers erhalten oder der Verdacht auf Missbrauch bestehen, ist der Influencer angehalten sich unverzüglich bei linkmaker zu melden, um die Influencerdaten ändern zu lassen.
(3) Influencer sind verpflichtet alles zu unterlassen, was den Betrieb und die Funktionsweise von linkmaker und das gedeihliche Miteinander gefährdet oder stört.
- Es ist Influencern insbesondere untersagt
- Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Firmenrechte etc. zu verletzen,
- gegen die guten Sitten zu verstoßen, Äußerungen zu tätigen oder einen bestimmten Benutzernamen zu wählen, durch die/den religiöse Gefühle Dritter verletzt werden oder die/der rassistisch oder diskriminierend sind,
- E-Mail- oder Internetadresse als Benutzernamen zu wählen,
- Social Media Accounts zu verwenden, die nicht im Besitz des Influencers sind
- beleidigende oder verleumderische Inhalte zu verwenden, einzustellen, zu veröffentlichen oder auf entsprechendes Material auf einer Dritt-Website zu verlinken, unabhängig davon, ob diese Inhalte andere Teilnehmer oder andere Personen oder Unternehmen betreffen,
- politische, sittenwidrige, pornografische, moralisch verwerfliche, anstößige, gewalttätige, Gewalt verherrlichende, sexistische, rechts- oder linksextreme Inhalte oder gegen Gesetze, insbesondere Jugendschutzgesetze und den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, verstoßende Inhalte zu verwenden, einzustellen, zu veröffentlichen oder auf entsprechendes Material auf einer Dritt-Website zu verlinken oder pornografische oder gegen Gesetze, insbesondere Jugendschutzgesetze, verstoßende Produkte zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben,
- gegen geltende Gesetze und /oder Rechtsprechung in Bezug auf die Kennzeichnungspflicht von werblichen Inhalten zu verstoßen,
- andere Influencer unzumutbar (bspw. durch Spam), insbesondere durch den Versand von unaufgeforderten Nachrichten, Werbung oder zu sonstigen gewerblichen oder kommerziellen Zwecken ohne rechtswirksame Einwilligung des Empfängers zu belästigen,
- gesetzlich (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützte Inhalte zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten, ohne dazu berechtigt zu sein,
- wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramiden-Systeme),
- andere Influencer zur Angabe personenbezogener Daten für kommerzielle oder gesetzwidrige Zwecke oder zur Angabe von Zugangsdaten aufzufordern,
- eine Abbildung einer anderen Person zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen, ohne dass eine schriftliche Zustimmung des Betroffenen vorliegt.
- Empfehlungslinks bei TikTok zu verwenden.
(4) linkmaker behält sich vor Inhalte von Influencern ganz oder teilweise aus der Vermarktung herauszunehmen und zu löschen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Influencer gegen diese AGB oder gegen gesetzliche Vorgaben, die Richtlinien der Social Media Anbieter oder die Richtlinien der Partner von linkmaker verstoßen.
(5) Influencern ist es untersagt, Klickbetrug zu begehen. Ein solcher liegt vor, wenn ein Klick auf einen Produktlink erfolgt, ohne dass hinter diesem Klick eine Informations- oder Kaufabsicht steckt. Zu unterscheiden sind der manuelle und der automatische Klickbetrug.
(a) Manueller Klickbetrug
Der Influencer oder eine andere Person klickt in dessen Auftrag eigenhändig auf die jeweiligen Produktlinks.
(b) Automatischer Klickbetrug
Ein spezielles Programm, ein sogenannter Clickbot, übernimmt anstelle eines Menschen das Klicken des Produktlinks.
(6) Bestehen Anhaltspunkte für Verstöße gegen § 5 dieser AGB ist linkmaker berechtigt, den linkmaker Account des Influencers zu löschen und diesen von jeder weiteren Nutzung der linkmaker Plattform zu blockieren. Zudem behält sich linkmaker vor, die Auszahlung einer bisher erreichten Vergütung nicht vorzunehmen sowie den möglichen Betrug zur Anzeige zu bringen.
§ 6 Entgelt
(1) Voraussetzung für die Auszahlung einer Vergütung sind ein erwirtschafteter Umsatz in Höhe von mindestens 50,00 EUR, das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 2 (7) dieser AGB, das Fehlen der Missbrauchsvoraussetzungen (vgl. § 5) sowie die an linkmaker gerichtete Auszahlungsanforderung des Influencers.
(2) Die Abrechnung der durch Klicks erwirtschafteten Beträge wird nach Anforderung des Influencers innerhalb von zwei Werktagen vorgenommen. Danach erfolgt die Auszahlung der Beträge unter Berücksichtigung üblicher Laufzeiten für Banküberweisungen. Bei der Registrierung, spätestens aber bei der Auszahlungsanforderung hat der Influencer dafür seine Bankdaten in seinem Account einzutragen und zu speichern. Die Informationen werden ausschließlich verwendet, um über die Plattform erzielte Umsätze auszuzahlen.
(3) Influencer sind für die Versteuerung ihrer erzielten Einnahmen selbst verantwortlich. Sollten Influencer umsatzsteuerpflichtig sein, so sind sie verpflichtet linkmaker ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID mitzuteilen. linkmaker wird in diesem Fall Gutschriftsbelege mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellen.
(4) Die ausgewiesenen Beträge in den Gutschriftsbelegen sind jeweils Bruttobeträge inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
§ 7 Gewährleistung
(1) Es besteht kein Anspruch auf eine fehler- und unterbrechungsfreie Nutzbarkeit. linkmaker wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten betrieben.
(2) Für die Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht in diesen AGB etwas anderes bestimmt ist.
(3) linkmaker übernimmt keine Gewähr für die korrekte Datenerfassung in Bezug auf einen generierten Empfehlungslink.
§ 8 Haftung
(1) linkmaker haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung von linkmaker beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die durch linkmaker, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptpflicht beruhen. Die Schadensersatzhaftung ist dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt ebenfalls für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) linkmaker übernimmt insbesondere keine Verantwortung und Haftung für etwaige Schäden, die durch Fremdeinwirkung auf das System oder beim Vorgang der Datenübertragung entstehen.
(3) linkmaker erteilt etwaige Auskünfte, Ratschläge und Empfehlungen grundsätzlich nach bestem Wissen. Eine vertragliche Haupt- oder Nebenpflicht zur Erteilung von Auskünften, Ratschlägen oder Empfehlungen besteht nicht. Bei Auskünften, Ratschlägen und Empfehlungen kann es sich um eine Abbildung oder Texte handeln, unabhängig davon, ob diese Auskünfte, Ratschläge oder Empfehlungen öffentlich zugänglich sind (z.B. auf den Webseiten unter der Domian linkmaker.eu) oder dem Nutzer persönlich erteilt wurden. Zum Ersatz eines aus der Befolgung der Auskunft, des Rates oder der Empfehlung entstehenden Schadens ist linkmaker daher nicht verpflichtet, es sei denn, eine Haftung ergibt sich aus einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen, gesetzlichen Bestimmung.
(4) Influencer haften bei einer von ihnen zu vertretenden Verletzungen gegen die Rechte Dritter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Influencer verpflichten sich linkmaker alle Schäden zu ersetzen, die wegen der schuldhaften Nichtbeachtung der sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten entstehen.
(5) Influencer stellen linkmaker von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Influencer oder sonstige Dritte gegenüber linkmaker wegen der Verletzung ihrer Rechte durch von linkmaker-Influencern eingestellte Inhalte oder wegen der Verletzung sonstiger Pflichten geltend machen. Der linkmaker-Influencer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von linkmaker einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung nicht von einem linkmaker-Influencer zu vertreten ist.
(6) Im Übrigen ist jegliche Schadensersatzhaftung von linkmaker, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
§ 9 Hinweise zur Datenverarbeitung
(1) linkmaker erhebt und speichert im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten des Influencers und die mit seiner Einwilligung aus seinen Social Media Kanälen entnommenen Daten.
(2) Etwaige im Zusammenhang mit der Registrierung als Influencer übermittelten Daten kann der Influencer in seinem Account selbst verwalten, ändern oder löschen. Sein linkmaker-Nutzerkonto kann der Influencer jederzeit ohne Angaben von Gründen mit einer E-Mail an influencer@linkmaker.eu löschen lassen.
(3) Die erhobenen, personenbezogenen Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungsfristen verlangen eine Speicherung darüber hinaus.
(4) Im Übrigen wird bezüglich der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die DSGVO-konformen Datenschutzhinweise verwiesen, die auf www.linkmaker.eu jederzeit abrufbar sind.
(5) Diese Website kann Werbung Dritter enthalten, die von Rakuten Advertising zur Verfügung gestellte Inhalte verwenden. Weitere Informationen über die gesammelten und verwendeten Daten und Ihre damit verbundenen Rechte finden Sie unter https://rakutenadvertising.com/legal-notices/services-privacy-policy/.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen linkmaker und dem Influencer ist deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen linkmaker und dem Influencer ist Münster.
(2) Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit Zustimmung des anderen Vertragsteils übertragbar.
(3) Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung durch uns abgetreten werden.
(4) linkmaker behält sich vor die AGB jederzeit zu ändern und anzupassen. Änderungen werden den Influencern unverzüglich bekannt gemacht. Influencer haben die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen in schriftlicher oder elektronischer Form (Email) Widerspruch einzulegen. Die anschließende, weitere Nutzung von linkmaker wird als Einverständnis zu den veränderten AGB gewertet.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB vereinbart worden wäre, wenn die Parteien diesen Umstand von vornherein bedacht hätten.
(6) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB - einschließlich dieser Schriftformklausel – bedürfen der Schriftform.
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Stand: Oktober 2020